Arbeitgeber

Aufgrund unserer Erfahrungen im Umgang mit personalwirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themenstellungen beraten wir Geschäftsführer und Betriebsleiter.

Im Vorfeld arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen versuchen wir anfallende Probleme und Konflikte moderierend zu lösen.

Wir bilden uns und unsere Mitarbeiter ständig fort und weisen dies durch unsere Fachanwaltsqualifikation nach.

Zu unseren arbeitsrechtlichen Beratungsschwerpunkten für Arbeitgeber zählen insbesondere:


Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen
Durchsetzung vertraglicher Arbeitgeberrechte
Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
Fragen des individuellen Anstellungsvertragsrechts
Planung und Lösung von personellen betrieblichen Konfliktsituationen auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite
Unterstützung, Koordination und Durchführung von organsiatorischen oder personalwirtschaftlich notwendigen Veränderungsprozessen
Planung von Betriebsänderungen, -abspaltungen oder Betriebsübergängen
Beratung bei Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung in Betrieben
Beratung von Betriebsräten und Geschäftsleitungen zur Optimierung der Zusammenarbeit von Betriebspartnern bei Mitwirkungs- und Mitbestimmungsthemen
Behandlung von arbeitsrechtlichen Spezialthemen wie Outsourcing, Teilzeit, Altersteilzeit, Aufhebungsverträgen, Sozialplänen,
Interessensausgleichverfahren etc.
Kündigungen
Schulung von Führungskräften im Arbeitsrecht

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