Betriebsräte

Aufgrund unserer Erfahrungen im Umgang mit personalwirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themenstellungen beraten wir Geschäftsführer und Betriebsleiter, genauso wie Arbeitnehmer.

Im Vorfeld arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen versuchen wir anfallende Probleme und Konflikte moderierend zu lösen.

Wir bilden uns und unsere Mitarbeiter ständig fort und weisen dies durch unsere Fachanwaltsqualifikation nach.

Zu unseren arbeitsrechtlichen Beratungsschwerpunkten für Betriebsräte zählen insbesondere:


Planung und Lösung von personellen betrieblichen Konfliktsituationen auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite
Unterstützung, Koordination und Durchführung von organsiatorischen oder personalwirtschaftlich notwendigen Veränderungsprozessen
Behandlung von arbeitsrechtlichen Spezialthemen wie Outsourcing, Teilzeit, Altersteilzeit, Aufhebungsverträgen, Sozialplänen, Interessensausgleichverfahren etc.
Kündigungen
Schulung von Betriebsräten im Arbeitsrecht

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