Sozialrecht |
||
Das Sozialrecht umfasst das Recht der sozialen Vorsorge (hierzu gehören die Gebiete des Sozialversicherungsrechts wie Unfall-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), der sozialen Entschädigung, der sozialen Hilfe und Förderung (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe) sowie die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. |
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
||