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Jochen Faßhauer

Jochen Faßhauer

Werdegang

Seit 1986 berät er als Rechtsanwalt Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte in individualarbeitsrechtlichen und kollektivrechtlichen Themen des Betriebsverfassungsrechts.

Er bearbeitet seit 2003 sämtliche arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Mandate der Kanzlei.
Nach einer Spezialausbildung zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht" hat er im Juli 2004 die Leitung der Kanzlei übernommen.

2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht

2010 Fachanwalt für Sozialrecht

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