Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht
Wir beraten Mandanten, die selbst eine Betreuung wünschen, die eine Betreuung vermeiden wollen oder Betreute, die erreichen wollen, dass eine bereits bestehende Betreuung wieder aufgehoben wird.
Auch Angehörige, die selbst Betreuer werden wollen oder bei einer bereits bestehenden Betreuung nicht berücksichtigt wurden, können wir sinnvoll über das weitere Vorgehen beraten.
Über Erfahrungen verfügen wir zudem im Bereich des Unterbringungsrechts:
- Wann darf eine stationäre psychiatrische Unterbringung angeordnet werden?
- Wie kann man sich gegen einen Unterbringungsbeschluss erfolgreich wehren?
- Wann ist für Angehörige/Betreute ein Unterbringungsbeschluss notwendig?

