Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst das Recht der sozialen Vorsorge (hierzu gehören die Gebiete des Sozialversicherungsrechts wie Unfall-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), der sozialen Entschädigung, der sozialen Hilfe und Förderung (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe) sowie die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Das Sozialrecht ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch mit zwölf Büchern (SGB I - SGB XII) normiert. Ergänzt werden die Bücher des SGB durch andere Einzelgesetze sowie Rechtsverordnungen und Satzungen.
Wir beraten infolge langjähriger Erfahrung kompetent in allen Fragen des Sozialrechts.

