Unser Service
Forderungseinzug
Da es uns nunmehr möglich ist, das Mahnverfahren elektronisch durchzuführen, können wir Ihnen eine kostengünstige und unkomplizierte Lösung zur Bearbeitung von Forderungsbeitreibungen anbieten.
Um Ihnen die lästige und zeitraubende Arbeit der Beitreibung Ihrer fälligen Rechnungen zu ersparen, bieten wir Ihnen folgende Leistung an. Wir übernehmen für Sie, wenn die Forderung mindestens 1.000,00 € beträgt und für die gerichtliche Geltendmachung ein deutsches Gericht zuständig ist, die weiter zu veranlassenden Schritte.
Der Schuldner wird außergerichtlich durch uns nochmals gemahnt. Sofern keine Zahlung erfolgt, leiten wir das Mahnverfahren und ein eventuell erforderliches Zwangsvollstreckungsverfahren für Sie ein. Sollte die Forderung nicht beitreibbar sein, zahlen Sie anstelle der gesetzlichen Gebühren lediglich eine Pauschale gemäß einer Vereinbarung.
Wir benötigen von Ihnen lediglich die Rechnung und eventuelle Mahnungen. Den Rest erledigen wir für Sie. Sofern Ihnen noch weitere Angaben zum Schuldner (Bankverbindung, Arbeitgeber etc.) vorliegen, können diese für ein eventuelles Zwangsvollstreckungsverfahren effektiv eingesetzt werden.
Wenn Sie sich jetzt für das Forderungsmanagement unserer Kanzlei entscheiden wollen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.
Online-Erstberatung
Als Rechtsanwälte sind wir verpflichtet für Rechtsberatung Gebühren zu berechnen, wobei die Gebühr sich ja nach Umfang und Bedeutung der Angelegenheit ergibt. Unser Service ist nicht kostenlos aber preiswert!
Um Ihnen eine größtmögliche Transparenz zu geben, wird die ONLINE Erstberatung zu einer pauschalen Vergütung von netto € 150,00 angeboten.
Der Vertrag über die Erstberatung kommt zustande, wenn Sie das ONLINE-Beratungsformular ausgefüllt an uns absenden.
Sollten Sie nach der Online-Erstberatung eine weitere persönliche Beratung in der Angelegenheit wünschen, richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert oder bei hoher Komplexität und überdurchschnittlichem Arbeitsaufwand nach einer gesonderten Honorarvereinbarung.
Beratungshilfe
Tipps zur Gewährung von Beratungshilfe
Sollten Sie aus finanziellen Gründen berechtigt sein, Beratungshilfe zu erhalten, bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:
BEVOR Sie mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren, gehen Sie bitte zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht und legen dort die erforderlichen Unterlagen wie Mietvertrag, Kontoauszüge, Bescheide etc. vor und beantragen einen Beratungshilfeschein. Sobald Sie diesen in Händen haben, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Besprechungstermin und bringen zu diesem Termin den Beratungshilfeschein sowie 10,00 Euro Eigenanteil mit.
Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Angelegenheiten auch mehrere Beratungshilfescheine notwendig sind.
Die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren erfolgt dann über die Justizkasse.

