Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vertreten wir regelmäßig sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber und Betriebsräte. Daher sind wir stets auch mit den Zusammenhängen und Hintergründen der Gegenseite vertraut.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie vor dem Hintergrund über 20-jähriger Erfahrung als Personalleiter in namhaften Unternehmen verfügt Rechtsanwalt Jochen Faßhauer über umfassende Expertise und Erfahrung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die bestmögliche Lösung für Sie sowie eine kostengünstige und schnelle Fallbearbeitung in enger Abstimmung mit Ihnen ist für uns selbstverständlich.
Beratungsschwerpunkte für Arbeitgeber:
- Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Arbeitgeberrechte
- Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Fragen des individuellen Anstellungsvertragsrechts
- Planung und Lösung von personellen betrieblichen Konfliktsituationen auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite
- Unterstützung, Koordination und Durchführung von organisatorischen oder personalwirtschaftlich notwendigen Veränderungsprozessen
- Planung von Betriebsänderungen, -abspaltungen oder Betriebsübergängen
- Beratung bei Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung in Betrieben
- Beratung von Betriebsräten und Geschäftsleitungen zur Optimierung der Zusammenarbeit von Betriebspartnern bei Mitwirkungs- und Mitbestimmungsthemen
- Behandlung von arbeitsrechtlichen Spezialthemen wie Outsourcing, Teilzeit, Altersteilzeit, Aufhebungsverträgen, Sozialplänen
- Interessenausgleichsverfahren etc.
- Kündigungen
- Schulung von Führungskräften im Arbeitsrecht
Beratungsschwerpunkte für Arbeitnehmer:
- Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Arbeitnehmerrechte
- Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Fragen des individuellen Anstellungsvertragsrechts
- Kündigungen
Beratungsschwerpunkte für Betriebsräte:
- Planung und Lösung von personellen betrieblichen Konfliktsituationen auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite
- Unterstützung, Koordination und Durchführung von organisatorischen oder personal-wirtschaftlich notwendigen Veränderungsprozessen
- Behandlung von arbeitsrechtlichen Spezialthemen wie Outsourcing, Teilzeit, Altersteilzeit, Aufhebungsverträgen, Sozialplänen, Interessenausgleichsverfahren etc.
- Kündigungen
- Schulung von Betriebsräten im Arbeitsrecht