Handelsvertreterrecht

Setzen Sie unternehmensseitig Handelsvertreterreisende oder ähnliches im Vertrieb ein?

Sind Sie damit beauftragt, als Gewerbetreibender für einen oder mehrere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen/deren Namen abzuschließen?

Handelsvertreter unterliegen den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Als „Selbstständige“ werden diese zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse mit vielen rechtlichen Besonderheiten konfrontiert, deren Kenntnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit darstellt.

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Handelsvertreter insbesondere in folgenden Fragestellungen:

  • Handelsvertretervertragsgestaltung
  • Beendigung von Handelsvertreterverträgen
  • Ausgleichsansprüche
  • Wettbewerbsverbote
  • Provisionsfragen
  • Gebietsschutz

Unsere Ansprechpartner sind Herr RA Jochen Faßhauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht und Herr Dieter Faßhauer, Steuerberater.

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Mueller und Weiser

 

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