Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst das Recht der sozialen Vorsorge, der sozialen Entschädigung, der sozialen Hilfe und Förderung sowie die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Das Sozialrecht ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch mit zwölf Büchern (SGB I - SGB XII) normiert. Ergänzt werden die Bücher des SGB durch andere Einzelgesetze sowie Rechtsverordnungen und Satzungen.
Dementsprechend unübersichtlich ist es für Antragsteller, die ihre berechtigten Ansprüche gegen Leistungsträger durchsetzen wollen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- Statusfeststellungsverfahren
- Schenkungsrückforderungen durch Sozialhilfeträger
- Pflegeversicherung – Anerkennung von Pflegestufen
- Elternunterhalt
- Schwerbehindertenrecht – Grad der Behinderung
Ansprechpartner ist Frau RAin Stephanie Unger