Wir beraten zudem über Vorsorgeregelungen, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, und gestalten sie. Wir vertreten unsere Mandanten entsprechend in Konflikten um Vorsorgeregelungen und in pflege- und betreuungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich.

Unser Service beinhaltet

Wie können Sie vorsorgen?

Die vielleicht wichtigste Entscheidung bei der Vorsorge: Ihre Wünsche rechtzeitig festhalten. Nur wenn Sie in guten Zeiten juristisch wasserfeste Dokumente erstellen, haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche später umgesetzt werden.

Zentral sind die Punkte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.


Die passende Vorsorgegestaltung

Wir helfen Ihnen dabei, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und weitere Dokumente zu gestalten, die genau zu Ihnen passen.

Eine Vorsorgegestaltung muss genauso gut passen wie ein Anzug oder Kleid. Auch das schönste Kleidungsstück nützt nichts, wenn es nicht passt. Deshalb muss Ihre Vorsorgegestaltung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der sich zahlreiche Fragen stellen:

Wer soll sich später um Ihre Angelegenheiten kümmern? Was ist, wenn Ihr Bevollmächtigter ausfällt? Sollen mehre Bevollmächtigte gemeinsam handeln? Vielleicht nur für wichtige Geschäfte? Was ist, wenn sich die Bevollmächtigten gegenseitig blockieren? Oder ihre Vollmachten wechselseitig widerrufen? Was soll nach Ihrem Tod gelten? Passt Ihre Patientenverfügung zur Organspendeverfügung? Erhält Ihr Bevollmächtigter eine Vergütung? Haftet er bei Fehlern? In welchem Umfang muss er Auskünfte erteilen und Ihnen oder Ihren Erben Rechenschaft legen? In welchen Situationen wollen Sie behandelt werden oder auch nicht? Soll Ihr Hausgrundstück vielleicht schon zu Ihren Lebzeiten auf einen Enkel übertragen werden, wenn Sie in ein Pflegeheim müssen? Die Aufzählung lässt sich beinahe endlos fortsetzen.

Die Fragen, die sich bei der Vorsorgegestaltung stellen, sind teilweise nicht leicht zu beantworten. Sie sollten sich jedoch bewusst machen, dass es Ihrem Bevollmächtigten später noch viel schwerer fällt, die Fragen zu beantworten, wenn Sie nicht bereits jetzt die Richtung vorgeben. Weiterhin sollte Ihnen bewusst sein, dass es hier um Ihre persönliche Vorsorgegestaltung geht. Mustertexte können eine Orientierung bieten, aber sie binden Sie nicht. Sie können jedes einzelne Element in der Gestaltung verändern und Ihren Wünschen anpassen. Wenn Sie regeln wollen, dass Ihr Vorsorgebevollmächtigter für Sie einen regelmäßigen Urlaub im Süden organisieren soll, dann können Sie das tun. Als Anwälte bieten wir dafür einen Bevollmächtigtenleitfaden, bei dem Ihre Wünsche umfangreich erfasst werden, damit sich der spätere Bevollmächtigte daran orientieren kann.

Die Vorsorgeregelungen bestehen im Kern aus einer oder mehreren Vorsorgevollmachten und Vorsorgeverträgen und einer Patientenverfügung. Diese Dokumente sind juristische Urkunden, über deren Wirksamkeit und Auslegung im Zweifel Juristen (Richter) entscheiden. Deshalb sollte sich die Formulierung der Dokumente an juristischen Standards orientieren. Wir helfen Ihnen dabei.

Wenn Sie keinen Vorsorgebevollmächtigten haben, kann ich als Ihre Vorsorgebevollmächtigter tätig werden. Wenn Sie einen Vorsorgebevollmächtigten haben, kann Ihr ich diesen unterstützen und überwachen. Wenn Ihr Vorsorgebevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht hat, helfe ich Ihnen oder Ihren Erben, den Betreffenden zur Rechenschaft zu ziehen.

Setzen Sie sich mit unserer Ansprechpartnerin Stephanie Unger, zertifizierte Testamentsvollstreckerin, in Verbindung